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   LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10   

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LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10 (https://dejure.org/2011,18677)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10 (https://dejure.org/2011,18677)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 9 TaBV 27/10 (https://dejure.org/2011,18677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrfaches Übergehen erzwingbarer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang und Fortführung durch einen Gemeinschaftsbetrieb ist eine grobe Pflichtverletzung; Mehrfaches Übergehen erzwingbarer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3; BetrVG § 99; BGB § 613 a
    Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen nach Betriebsübergang und Fortführung in Gemeinschaftsbetrieb; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei groben Pflichtverletzungen durch Betriebsveräußerin und Betriebserwerberinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
    In Gemeinschaftsbetrieben sind für die Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen alle an der Führungsvereinbarung beteiligten Arbeitgeberunternehmen zuständig (vgl. BAG Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30, zu B I 2 b bb, III 2 a; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112/100, zu B I 2 a; Hess LAG Beschluss vom 24. März 2009 - 4 TaBV 117/08 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 TaBV 259/07 - AuR 2008/407 L, zu II 3).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
    In Gemeinschaftsbetrieben sind für die Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen alle an der Führungsvereinbarung beteiligten Arbeitgeberunternehmen zuständig (vgl. BAG Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30, zu B I 2 b bb, III 2 a; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112/100, zu B I 2 a; Hess LAG Beschluss vom 24. März 2009 - 4 TaBV 117/08 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 TaBV 259/07 - AuR 2008/407 L, zu II 3).
  • LAG Düsseldorf, 01.04.2009 - 4 TaBV 83/08

    Zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine einheitliche Kleiderordnung in

    Auszug aus LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
    Durch Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts (- 4 TaBV 83/08 - ) wurde der Beteiligten zu 2) aufgegeben, Schreiner ohne Beachtung des § 99 BetrVG nicht als Fahrer oder in der Warenauslieferung einzusetzen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 TaBV 41/07

    Zum Verhältnis des amtierenden Betriebsrats zum neugewählten Betriebsrat bei

    Auszug aus LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
    Die Beteiligten zu 3) und 4) sind als Betriebserwerber von Gesetzes wegen nicht nur in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen eingetreten, sondern zugleich auch in das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis des Beteiligten zu 1) zu der Beteiligten zu 2) als vorheriger Betriebsinhaberin (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 25. Sept. 2007 - 3 TaBV 41/07 - Juris).
  • LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07

    Versetzung - Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
    In Gemeinschaftsbetrieben sind für die Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen alle an der Führungsvereinbarung beteiligten Arbeitgeberunternehmen zuständig (vgl. BAG Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30, zu B I 2 b bb, III 2 a; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112/100, zu B I 2 a; Hess LAG Beschluss vom 24. März 2009 - 4 TaBV 117/08 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 TaBV 259/07 - AuR 2008/407 L, zu II 3).
  • LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10
    In Gemeinschaftsbetrieben sind für die Mitbestimmung bei Einstellungen und Versetzungen alle an der Führungsvereinbarung beteiligten Arbeitgeberunternehmen zuständig (vgl. BAG Beschluss vom 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30, zu B I 2 b bb, III 2 a; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112/100, zu B I 2 a; Hess LAG Beschluss vom 24. März 2009 - 4 TaBV 117/08 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 TaBV 259/07 - AuR 2008/407 L, zu II 3).
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